ESM » Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen
Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen
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Über 2.000.000 Blitzeinschläge pro Jahr allein in Deutschland! Viele davon leider mit gravierenden Folgen für Mensch, Gebäude und Technik.
Aufgrund mangelhafter oder gar fehlender Blitzschutzsysteme kommt es durch Unwetter und Blitzeinschläge immer wieder zu katastrophalen Folgen. Defekte elektrische Geräte gelten eher als Kleinigkeit.
Blitzschutzanlagen dienen in erster Linie dem vorbeugenden Brandschutz und somit der Sicherstellung der baulichen Anlage. Gleichzeit soll der Schutz von Personen, als auch der von elektrischer Komponenten im Falle eines Gewitters gewährleistet werden. Der technische Zustand einer Blitzschutzanlage ist demzufolge ausschlaggebend für Ihre Sicherheit.
Durch die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen soll die Wirksamkeit im Ernstfall sichergestellt werden. Insbesondere nach Nutzungsänderungen, Erweiterungen oder Reparaturen an der baulichen Anlage ist eine solche Kontrolle unerlässlich.
AUFGEPASST: Blitzschutzanlagen bzw. Blitzschutzsysteme sind laut DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) vor der ersten Inbetriebnahme, nach Erweiterungen bzw. Änderungen an der baulichen Anlage, nach Blitzeinschlägen sowie wiederkehrend in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen. Für private Haushalte ist dies nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.
Häufige Fragen zur Blitzschutzprüfung
– FAQs –
Was wird an der Blitzschutzanlage geprüft?
Es sind alle relevanten Bauteile und Komponenten der Blitzschutzanlage zu prüfen, beispielsweise:
- Fangeinrichtung
- Blitzableiter
- Erdungsleiter
- alle Leitungen und Systembauteile
- Überspannungsschutzgeräte
- Potentialausgleichsleitungen
- uvm.
Wie oft müssen Blitzschutzanlagen geprüft werden?
Blitzschutzklasse* I und II | Blitzschutzklasse* III und IV | |
---|---|---|
Sichtprüfung | 1 Jahr | 2 Jahre |
Umfassende Prüfung | 2 Jahre | 4 Jahre |
Umfassende Prüfung kritischer Systeme | 1 Jahr | 1 Jahr |
HINWEIS:
Je nach Witterungseinflüssen und eventueller Blitzeinschläge müssen die Intervalle für die Blitzschutzprüfung verkürzt werden. Des Weiteren sind Blitzschutzanlagen von explosionsgefährdeten baulichen Anlagen spätestens alle 6 Monate auf äußerliche Mängel zu prüfen und einmal pro Jahr elektrisch zu messen.
Nach welcher Blitzschutzklasse muss geprüft werden?
Blitzschutzklasse | Beispiele |
---|---|
I | Rechenzentren, Militärische Bereiche und Kernkraftwerke |
II | Ex-Bereiche bei Industrie und Chemie, Krankenhäuser, Schulen etc. |
III | Krankenhäuser, Schulen, Verwaltungsgebäude, Museen etc. |
Wer darf Blitzschutzanlagen prüfen und reparieren?
Die Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen darf nur von ausgebildeten Blitzschutzfachkräften durchgeführt werden. Diese verfügen über die notwendige Ausbildung, Erfahrung sowie über die Kenntnisse der einschlägigen Normen und dürfen entsprechend der DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 Blitzschutzanlagen planen, errichten und prüfen.
Die Anforderungen gelten in der Regel als erfüllt, wenn die Blitzschutzfachkraft über:
- eine mehrjährige Berufserfahrung,
- eine zeitnahe berufliche Tätigkeit
- sowie aktuelles Fachwissen (beispielsweise durch nachweisbare Teilnahme an Schulungen) verfügt.
- Was ist zu prüfen?
Was wird an der Blitzschutzanlage geprüft?
Es sind alle relevanten Bauteile und Komponenten der Blitzschutzanlage zu prüfen, beispielsweise:
- Fangeinrichtung
- Blitzableiter
- Erdungsleiter
- alle Leitungen und Systembauteile
- Überspannungsschutzgeräte
- Potentialausgleichsleitungen
- uvm.
- Wie oft prüfen (Prüffristen)?
Wie oft müssen Blitzschutzanlagen geprüft werden?
Blitzschutzklasse*
I und IIBlitzschutzklasse*
III und IVSichtprüfung 1 Jahr 2 Jahre Umfassende Prüfung 2 Jahre 4 Jahre Umfassende Prüfung
kritischer Systeme1 Jahr 1 Jahr HINWEIS:
Je nach Witterungseinflüssen und eventueller Blitzeinschläge müssen die Intervalle für die Blitzschutzprüfung verkürzt werden. Des Weiteren sind Blitzschutzanlagen von explosionsgefährdeten baulichen Anlagen spätestens alle 6 Monate auf äußerliche Mängel zu prüfen und einmal pro Jahr elektrisch zu messen.- Welche Blitzschutzklasse?
Nach welcher Blitzschutzklasse muss geprüft werden?
Blitzschutzklasse Beispiele I Rechenzentren, Militärische Bereiche und Kernkraftwerke II Ex-Bereiche bei Industrie und Chemie, Krankenhäuser, Schulen etc. III Krankenhäuser, Schulen, Verwaltungsgebäude, Museen etc. - Wer darf prüfen?
Wer darf Blitzschutzanlagen prüfen und reparieren?
Die Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen darf nur von ausgebildeten Blitzschutzfachkräften durchgeführt werden. Diese verfügen über die notwendige Ausbildung, Erfahrung sowie über die Kenntnisse der einschlägigen Normen und dürfen entsprechend der DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 Blitzschutzanlagen planen, errichten und prüfen.
Die Anforderungen gelten in der Regel als erfüllt, wenn die Blitzschutzfachkraft über:
- eine mehrjährige Berufserfahrung,
- eine zeitnahe berufliche Tätigkeit
- sowie aktuelles Fachwissen (beispielsweise durch nachweisbare Teilnahme an Schulungen) verfügt.
PRÜFUNG UND WARTUNG VON BLITZSCHUTZANLAGEN
Umfang – Durchführung – Dokumentation
Allgemeiner Prüfablauf von Blitzschutzanlagen
Kontrolle der technischen Unterlagen
Die technische Unterlagen sind auf Vollständigkeit und Richtigkeit entsprechend der aktuellen Normen der Technik zu prüfen.
Besichtigen
Zum Umfang der Sichtprüfung gehört beispielsweise:
- das Gesamtsystem in Bezug auf die technische Dokumentation
- der Zustand des Gesamtsystems für den äußerlichen und inneren Blitzschutz
- die Kontrolle sämtlicher Leitungen, Komponenten und Erdungsanschlüsse
- uvm.
Messen
Folgende Größen sind zu messen:
- Durchgängigkeit (Richtwert < 1Ω) aller Verbindungen und Anschlüsse der Fangeinrichtung, Ableitungen und Potentialausgleichsleitungen
- Übergangswiderstand zur Erdungsanlage an allen Messstellen
- Durchgängigkeit zu metallischen Versorgungsleitungen (z.B. Gas, Wasser, Lüftung etc.)
- Gesamterdungswiderstand der Blitzschutzanlage
- Erdungswiderstände einzelner Erder bzw. Teilringerder
Dokumentation
Die Ergebnisse der Blitzschutzprüfung sind in Form eines Prüfberichts zu dokumentieren. Diese sollte die Informationen über
- den Namen des Prüfers und der Firma
- die Messergebnisse
- festgestellte Änderungen und Mängel an der baulichen Anlagen bzw. am Blitzschutzsystem sowie
- Abweichungen zu den aktuellen Normen beinhalten.
Die Wartung von Blitzschutzanlagen
Die Wartung und Prüfung von Blitzschutzsystemen ist aufeinander abzustimmen. So sollten für alle Blitzschutzsysteme neben den Prüfungen auch regelmäßige Wartungsroutinen festgelegt werden.
Die Häufigkeit der Durchführung von Wartungsarbeiten ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Witterungs- und umgebungsbezogenem Qualitätsverlust
- Einwirkung von direkten Blitzeinschlägen und daraus entstandene mögliche Schäden
- Schutzklasse der betrachteten baulichen Anlage
Die Maßnahmen der Wartung sollten differenziert für jedes Blitzschutzsystem festgelegt und fester Bestandteil des Gesamtwartungsprogrammes der baulichen Anlage werden.
Nachstehende Maßnahmen sollten eine Wartungsroutine enthalten:
- Prüfen aller Leiter und Bauteile des Blitzschutzsystems
- Messen des elektrischen Durchganges von Installationen des Blitzschutzsystems
- Messen des Erdungswiderstandes der Erdungsanlage
- Sichtprüfung aller Überspannungsschutzgeräte (bezieht sich auf Überspannungsschutzgeräte an den eingeführten Leitungen der Starkstromanlage und des Informationssystems) ob Beschädigungen oder Auslösungen vorliegen
- Wiederbefestigung von Bauteilen und Leitern
- Prüfung der unveränderten Wirksamkeit des Blitzschutzsystems nach zusätzlichen Einbauten oder Änderungen an der baulichen Anlage
Von allen Wartungsarbeiten sollten vollständige Aufzeichnungen erstellt werden.
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